Das Folgerecht wurde am 1. April 2006 eingeführt und gilt für:
Originalkunstwerke von Künstlern (lebend oder bis zu 70 Jahre nach ihrem Tod), die Staatsangehörige oder Einwohner eines Landes sind, das der EU oder dem EWR angehört, oder eines Landes, das ein gleichwertiges Folgerecht gewährt.
VOF Medusa Auctioneers wird die gesetzlich vorgeschriebene Folgerechtsvergütung vom Käufer einfordern und für die finanzielle Abwicklung sorgen.
Die Folgerechtsvergütung wird ab einem Verkaufspreis von 3.000 € einschließlich Aufgeld (ohne MwSt.) berechnet und setzt sich aus folgenden Prozentsätzen zusammen: